Einspruch! Frau Roth

Die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth hat momentan nur noch ein Ziel: Sie will den Beschluss des Frankfurter Stadtparlaments zum Flughafenausbau am 2. März 2005 aushebeln: Weil Sie meint, Sie allein wisse besser, was gut ist für Frankfurt. Weil ihr nicht gefällt, was die Vertreter der Bürger beschlossen haben. Weil sie verhindern will, dass die Stadt Frankfurt gegen den Bau der Nordbahn klagen kann. 

 Wir wollen der Frankfurter Oberbürgermeisterin mit der Initiative "Einspruch! Frau Roth" sagen, was wir von einem solch undemokratischen Vorgehen halten. Mit der Aktionsseite fordern wir die Frankfurter Oberbürgermeisterin auf, am 2. März 2005 kein Veto gegen den demokratisch getroffenen Beschluss des Frankfurter Stadtparlaments zum Flughafenausbau einzulegen. "Wir" sind eine Initiative der Frankfurter SPD Ortsvereine Bergen-Enkheim, Fechenheim, Niederrad, Oberrad, Sachsenhausen-Ost, Sachsenhausen-West und Seckbach, sowie der JungsozialistInnen in der Frankfurter SPD, die die Unterschriftenaktion "Einspruch! Frau Roth" gestartet haben. 

Die Aktion "Einspruch! Frau Roth" wird von den Frankfurter Grünen und der FAG (Flughafenausbaugegner im Römer) unterstützt. 

Der Wortlaut der E-Mail an die Frankfurter Oberbürgermeisterin: Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, als vom Fluglärm betroffene/r Bürger/in bitte ich Sie, Ihre Blockadehaltung gegen die Einwendungen der Stadt Frankfurt zur Planfeststellung des Flughafenausbaus aufzugeben. Bereits mehrfach hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, Einwendungen gegen die geplante Nordbahn zu erheben. Dies ist notwendig, damit die Stadt ihr Klagerecht gegen den Ausbau behält. Jeder dieser Beschlüsse ist durch Sie verzögert worden. Sie haben den Beschlüssen widersprochen, weil sie in ihren Augen „das Wohl der Gemeinde gefährden“, obwohl Sie selbst – aber das war vor Ihrer Wiederwahl – den Magistratsvortrag M 73/2000 mitgetragen haben, der eine Nordbahn des Flughafens ausschließt. Widersprechen Sie dem Beschluss der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 2. März 2005, verwirkt die Stadt ihr Klagerecht. In meinen Augen handelt es sich damit um einen Missbrauch Ihres Rechtes als Oberbürgermeisterin (§61 HGO), denn Sie verhindern die fristgerechte Abgabe der Einwendungen. Ich bitte Sie eindringlich: Handeln Sie zum Wohle der Gemeinde, also für die Gesundheit und die Lebensqualität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Verzichten Sie auf einen Widerspruch gegen die Beschlüsse! Name, Vorname