Nichtraucherschutzgesetz für Ein-Raum-Kneipen wie in Rheinland-Pfalz und dem Saarland gestalten

Mein Ortsverein, die SPD Sachsenhausen, hat bei ihrer Jahreshauptversammlung am 1. März 2008 folgenden Antrag beschlossen:

Nichtraucherschutzgesetz für Ein-Raum-Kneipen wie in Rheinland-Pfalz und dem Saarland gestalten

Der Parteitag möge folgendes beschließen:

Die SPD Sachsenhausen fordert die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag auf, das Hessische Nichtraucherschutzgesetz bezüglich inhabergeführter Kneipen, d.h. ohne angestellte Mitarbeiter, entsprechend dem Nichtraucherschutzgesetz des Saarlandes zu novellieren.

Begründung:

Seit November 2007 ist das Hessische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, das bestimmt, dass das Rauchen in Gaststätten nur in vollständig abgetrennten Nebenräumen gestattet ist. Diese Räume sind ausdrücklich als Raucherräume zu kennzeichnen und müssen so beschaffen sein, dass andere Personen durch den Rauch nicht beeinträchtigt werden.
Im Saarland dagegen ist das Rauchen in Gaststätten erlaubt, wenn die Gaststätte inhabergeführt ist. Dies setzt voraus, dass neben der Betreiberin oder dem Betreiber der Gaststätte keine weiteren Personen als Beschäftigte im Sinne des § 21 des Gaststättengesetzes oder als Selbständige im laufenden Gastronomiebetrieb tätig sind, sofern es sich hierbei nicht lediglich um eine gelegentliche Mithilfe von volljährigen Familienmitgliedern der Betreiberin oder des Betreibers handelt.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz hat Mitte Februar entschieden, dass in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten, die keine weiteren Mitarbeiter beschäftigen, das Rauchverbot des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes vorläufig ausgesetzt wird. Vorgabe ist, dass die Gaststätten im Eingangsbereich deutlich auf die Raucherlaubnis hinweisen müssen. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache einer laufenden Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ist in rheinland-pfälzischen Eckkneipen und kleinen Ein-Raum-Betrieben das Rauchen gestattet.

Der Antrag soll nicht als Absage an den Nichtraucherschutz verstanden werden. Die vergangenen Monate haben auch gezeigt, dass die Umsetzung des Rauchverbotes in den meisten Restaurants problemlos funktioniert. Allerdings gibt es erhebliche Probleme in Einraumbetrieben wie Kneipen oder Bars, in denen oft die Mehrzahl der Stammgäste Raucher sind. Hier fürchten viele Gastronomen zu Recht um ihre Existenz.
Mal gespannt, ob die 350 Delegierten der Frankfurter SPD auf ihrem Parteitag am 19. April diesem Antrag folgen.